Ab wann gibt es die neue Mütterrente?

Für Ihr Kind, welches vor 1992 geboren wurde, können Sie seit dem 1. Juli 2014 zwei Jahre Kindererziehungszeiten anrechnen lassen.

Viele Eltern wollen wissen, ab wann es die neue Mütterrente nun gibt.

In diesem Beitrag erfahren Sie unter anderem, ab wann es die neue, höhere Mütterrente für Sie gibt und wann diese im Rentenalter ausgezahlt wird.

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Ab wann gibt es nun die neue Mütterrente?

Die neue Mütterrente gibt es ab dem 1. Juli 2014

Sie beziehen noch keine Rente, aber wollen wissen, ab wann Sie die Müterrente für Ihre Kinder erhalten?

Ab dem 1. Juli 2014 können Sie für jedes Ihrer Kinder, das vor 1992 geboren wurde, die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten geltend machen.

Im Klartext heißt das für Sie, dass Sie von der Rentenkasse zu gegebener Zeit die Ihnen zustehende neue Müterrente erhalten.

Was müssen Sie tun, um Rentenpunkte auf Ihr Versicherungskonto gutzuschreiben?

Doch bevor Sie Ihre Rente beziehen können, müssen Sie sich um einige Dinge kümmern und Anträge hierfür stellen.

Hierbei spielt das genaue Geburtsjahr Ihres Kindes eine Rolle. Demnach kann Ihre Kindererziehungszeit von der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt werden, sofern alle Angaben von Ihnen richtig gemacht werden.

Das Alter Ihres Kindes entscheidet über die höhere Mütterrente

Sollte Ihr Kind vor 1992 geboren sein, können Sie dies bei der Rentenversicherung geltend machen.

Anschließend brauchen Sie von sich aus nicht mehr tätig werden, denn die Deutsche Rentenversicherung speichert die Kindererziehungszeiten in Ihrem Rentenkonto, wenn Sie mit Ihrem Antrag die Voraussetzungen hierfür erfüllen.

Haben Sie noch keine Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenversicherung geltend gemacht, werden noch keine Kindererziehungszeiten in Ihrem Konto gespeichert.

Wie geht es weiter...?

Nachdem Sie die Kindererziehungszeiten für Ihre vor 1992 geborenen Kinder geltend gemacht haben, prüft die Rentenkasse automatisch Ihr Konto und gleicht die Beitragszeiten in Ihrem Versicherungskonto aus.

Einen Antrag müssen Sie nur dann stellen, wenn Sie vor Juli 2014 noch keine Rente bezogen haben.

Ab wann gibt es für Sie nun die Müterrente

Die so genannte höhere oder neue Müterrente gibt es für Sie ab dem 1. Juli 2014.

Die Müterrente gilt als Anerkennung von Erziehungszeiten für Ihr vor 1992 geborenes Kind. Demnach wird ein Jahr der Kindererziehungszeit für Sie berücksichtigt.

Die Erhöhung der Müterrente gibt es somit ab dem 1. Juli 2014 und gilt für alle Ihre Kinder, die vor 1992 geboren wurden und ein Antrag gestellt (geltend gemacht) wurde.

Ihnen wird ein Jahr Kindererziehungszeit zusätzlich in Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben, wenn Sie während der Erziehungszeiten kein oder ein nur geringes sozialversicherungspflichtiges Einkommen hatten.

Haben Sie unmittelbar nach der Geburt Ihrer Kinder gearbeitet und gut verdient, werden Sie weniger oder garkein Anspruch auf die Mütterrente haben können.

Wem wird die Kindererziehungszeit zugesprochen - der Mutter oder dem Vater?

Kindererziehungszeiten werden dem Elternteil zugesprochen, welcher bereits vor dem 1. Juli 2014 auch Anspruch hierzu hatte.

Kindererziehung und Kinderbetreuung gilt nach dem Gesetz als Angelegenheit der Frau. Somit werden die aus der Mütterrente herrührenden Entgeldpunkte dem Rentenkonto der Frau zugerechnet, falls dem nichts gegenspricht.

Wann wird die neue Mütterrente nun ausgezahlt?

Ab dem 1. Juli 2014 besteht für alle Berechtigten die höhere neue Mütterrente.

Aufgrund von Programmierarbeiten und dem technischen Aufwand, wird die Mütterrente verzögert ausgezahlt. Erste Bescheide zur Auszahlung der neuen Mütterrente seien bereits versandt.

Der Zuschlag für Ihre höhere Mütterrente wird somit rückwirkend ausgezahlt.

Das Geld für die Mütterrente wird Ihnen von Juli 2014 an in vollem Beitrag ausgezahalt.

Alle Frauen, deren Rente sich wegen ihrer vor 1992 geborenen Kinder erhöht, werden das Geld auf Ihr Konto erhalten.

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Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrer Deutschen Rentenversicherung.

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